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Hausordnung

Mit Betreten des Schulgeländes erkennen Sie die Hausordnung an.

  1. Alle SchülerInnen und LehrerInnen gehen respektvoll miteinander um. Wir nehmen Rücksicht aufeinander.

  2. Niemand darf seine Mitmenschen verbal oder körperlich verletzen.

  3. Jeder bewegt sich auf dem Schulgelände so, dass Personen und Einrichtungen keinen Schaden nehmen. So ist das Fahrradfahren auf dem Schulhof nicht gestattet.

  4. Wir achten auf Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände und im Umfeld der Schule.

  5. Das private Abspielen lauter Musik auf dem Schulhof ist nicht gestattet.

  6. Haustiere sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.

  7. Das Mitbringen und Tragen von Materialien und Gegenständen, die die Gemeinschaft oder den Einzelnen gefährden, ist verboten. Dies gilt insbesondere für Waffen jeglicher Art und Laser-Pointer.

  8. Bei Schaden für Personen oder Sachen sind sofort die / der Aufsicht führende Lehrerin / Lehrer oder das Sekretariat zu informieren.

  9. Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und anderen Drogen sind auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen, wie z. B. Schulfahrten, verboten. Dies gilt ebenso für das Rauchen von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas.

  10. Die SchülerInnen der Jahrgangsstufen 7 bis 10 verbringen die großen Pausen auf dem Schulhof. Die SchülerInnen der Jahrgangsstufen 11 und 12 dürfen das Schulgelände mit jährlich neu einzuholender Genehmigung der Schulkonferenz verlassen.

  11. Die kleinen Pausen dienen nur dem Raumwechsel und der Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde.

  12. Jede Schülerin und jeder Schüler hat ihren/seinen Beitrag zu leisten, um einen störungsfreien Unterricht zu gewährleisten. Alle SchülerInnen sollen in Ruhe und angstfrei lernen können.

  13. Die Nutzung von Handys/Smartphones im Unterricht ist grundsätzlich nicht gestattet. Detaillierte Regelungen dazu finden sich in der angefügten Ausführungsbestimmung.

  14. Jeder muss den Raum, in dem er gelernt und gearbeitet hat, so verlassen, dass die Nachfolger ihn ordentlich vorfinden.

  15. Das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit ist nur aus einem wichtigen Grund nach Abmeldung im Sekretariat und Zustimmung der Eltern erlaubt.

  16. Alle technischen und elektronischen Geräte, die nicht zu den Lehr- und Lernmitteln gehören, sind während des Unterrichtes abzuschalten

  17. Bei Alarm tritt der Alarm- und Evakuierungsplan in Kraft.

 

Verstöße gegen die Hausordnung werden geahndet.
 

Ausführungsbestimmungen zum Umgang mit Handys/Smartphones

  • Handys/Smartphones sind in den Unterrichtsräumen, in den Sporthallen, auf den Sportplätzen und in der Mensa durch Schülerinnen und Schüler in ausgeschaltetem Zustand in der Tasche zu verwahren. Wird eine Zuwiderhandlung durch Schülerinnen oder Schüler festgestellt, wird das Handy/Smartphone durch die jeweilige Lehrkraft eingezogen und im Sekretariat abgegeben. Wurde der Schülerin / dem Schüler das Handy / Smartphone zum ersten Mal abgenommen, erhält sie / er es am Ende des Unterrichtstages zurück. Im Wiederholungsfall ist das Handy /Smartphone durch die Eltern in der Schule abzuholen.

  • In der Mensa: Während der Essenspause ist die Nutzung untersagt. Außerhalb der Essenspausen, für selbstständige Schülertätigkeiten, erlaubt. 

  • Bei Toilettengängen bleiben die Handys / Smartphones im Raum.

  • Das Benutzen von Handys / Smartphones ist Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I im gesamten Schulgebäude untersagt.

 


Stand: 20.01.2025