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Aufnahme am Bertha-von-Suttner-Gymnasium Babelsberg

Für unser Gymnasium gelten dieselben Aufnahmebestimmungen wie für alle anderen Gymnasien:

Die Notensumme in den Fächern Deutsch, Englisch sowie Mathematik darf auf dem Halbjahreszeugnis der 6. Klasse sieben nicht überschreiten und die Klassenkonferenz muss die AHR-Empfehlung aussprechen.

 

Sind die Bedingungen nicht erfüllt, kann trotzdem ein Gymnasium in den Anmeldeunterlagen angegeben werden. Die Schülerin oder der Schüler wird dann automatisch über das Schulamt zum Probeunterricht eingeladen. Bei Bestehen des Probeunterrichtes ist die Aufnahme am Gymnasium möglich.

 

Melden sich mehr Schülerinnen und Schüler an unserem Gymnasium an als Plätze vorhanden sind, erfolgt eine Auswahl über die Notensumme in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik, den Durchschnitt aller anderen Fächer und die im Gutachten angegebenen Kompetenzen.

 

Wie an allen weiterführenden Schulen der Stadt Potsdam werden auch an unserem Gymnasium keine Einzelgespräche zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 geführt. Für alle an unserer Schule aufgenommenen Schülerinnen und Schüler findet kurz vor den Sommerferien die erste Elternversammlung statt.