Schulinterner Leitfaden

1. Zweck
Mit diesem Leitfaden soll allen Kolleginnen und Kollegen, die neu oder schon länger am Bertha-von-Suttner-Gymnasium Babelsberg tätig sind, ein Überblick über den Schulstandort gegeben werden. Außerdem dient er als Nachschlagewerk für getroffenen Absprachen und Beschlüsse an unserer Schule.

2. Standortanalyse
Der Standort des Schulgebäudes des Bertha-von-Suttner-Gymnasiums Babelsberg ist seit über 100 Jahren Schulstandort. In dem Karree zwischen Stephenson-, Kopernikus-, Althoff- und Anhaltstraße bauten die Gemeinden Nowawes und Neuendorf zur Stephensonstraße hin im Jahr 1907 eine Gemeindeschule, die den Anforderungen bzgl. Bildung in dem aufstrebenden Stadtteil nicht lange gerecht werden konnte. 1911 wurde an der Kopernikusstraße ein Realgymnasium, das nur von Jungen besucht werden durfte, eingeweiht. Der großzügige, moderne Bau erhielt sehr schnell den Beinamen "Schulpalast". In diesem wunderschönen Gebäude, das seit seiner Errichtung immer als Schule diente, entwickelt sich seit 2011 das Bertha-von-Suttner-Gymnasium. In dem Gebäude der ehemaligen Gemeindeschule befinden sich seit 2010 die Goethe-Grundschule und der zugehörige Hort.

Beide Schulhäuser blicken auf eine wechselvolle Geschichte zurück. Zurzeit prägt die Neugestaltung den Standort. Zum einen ändert sich die Schulstruktur: die 1991 von Klasse eins bis dreizehn installierte Goethe-Gesamtschule, die beide Gebäude belegte, läuft im Sommer 2014 aus, das Gymnasium wächst auf und die Grundschule entstand aus der ehemaligen Primarstufe der Gesamtschule. Zum anderen haben im Sommer 2013 umfangreiche Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen begonnen, die 2015 beendet werden sollen.

Das Suttner-Gymnasium verfügt dann über eine ausreichende Anzahl an Klassen- und Kursräumen, moderne Fachkabinette, eine großzügige Aula und einen Verwaltungstrakt. Außerdem wird es ein Traditionskabinett geben. Ein Physik- und ein Chemiekabinett, die zum Gymnasium gehören, befinden sich im Gebäude der Goethe-Grundschule. Die Essenversorgung wird durch das Mittagsangebot im Mittelgebäude und eine Cafeteria gewährleistet.

Das Außengelände bietet für Grundschule, Hort und Gymnasium genügend Raum. Der in einem früheren Projekt nach Schülerwünschen gestaltete Schulhof bietet den Schülerinnen und Schülern für eine erholsame und aktive Pausengestaltung neben zahlreichen Sitzmöglichkeiten, einen Pavillon, Bolzplätze, Tischtennisplatten und den Hortgarten mit Spielgeräten. Die Schülerinnen und Schüler nutzen vorrangig die Hofhälfte ihrer jeweiligen Schule, es kommt aber auch zu Vermischungen der Schülerschaft während der Pausen.

Die Schulleiterin wurde im Januar 2013 berufen. Die Berufung der Stellvertreterin für das Gymnasium erfolgte im November 2013. Die Oberstufenkoordinatorin wurde zum Schuljahr 2014/15 eingesetzt.

Für das Sekretariat ist eine Vollzeit-Sekretärin zuständig. Der Hausmeister und der Hofarbeiter haben den gesamten Schulcampus in ihrer Verantwortung.

3. Allgemeine Regelungen

4. Organisation des Schulalltages

5. Unterrichtsorganisation und Bewertung
Grundsätze:
Der Unterricht erfolgt im Blockmodell. Ein Block dauert 90 Minuten.
Daraus ergeben sich folgende Unterrichtszeiten:

  1. Block: 8.00 - 9.30 Uhr
  2. Block: 09.45 - 11.15 Uhr
  3. Block: 11.45 - 13.15 Uhr
  4. Block: 13.45 - 15.15 Uhr

  1. Block: 8.00 - 9.00 Uhr
  2. Block: 09.15 - 10.15 Uhr
  3. Block: 10.30 - 11.30 Uhr
  4. Block: 12.00 - 13.00 Uhr

Aus dem Vertretungskonzept:

Zur Bewertung:

Hausaufgaben:
Hausaufgaben dienen der Ergänzung des Unterrichts und sind durch Schülerinnen und Schüler anzufertigen.
Der Umfang der Hausaufgaben richtet sich nach der VV Schulbetrieb gemäß Abschnitt 5, der besagt, dass Hausaufgaben in Klasse 7-10, 90 Minuten pro Tag nicht überschreiten sollen.

Hausaufgaben sollen nicht erteilt werden:
a)   zum nächsten Tag, wenn am Nachmittag oder abends schulische Veranstaltungen stattfinden, deren Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist,
b)   von Freitag zu Montag,
c)   von einem Unterrichtstag zum folgenden Unterrichtstag, wenn dazwischen ein oder mehrere Feiertage oder unterrichtsfreie Tage liegen,
d)   über die Ferien,
e)   Eine längerfristige Hausaufgabe kann über die Ferien erteilt werden, wenn der Schüler/die Schülerin nach den Ferien genügend Zeit hat diese zu erledigen, er/sie die Möglichkeit hat den Zeitpunkt der Anfertigung selbst zu wählen,
f)   In begründeten Fällen können Ausnahmen gemacht werden, sofern die Klassenkonferenz dies im Rahmen der von der Schulkonferenz beschlossenen Grundsätze festlegt.

Für die Sekundarstufe II gibt es rechtlich keine zeitlichen Festlegungen. Der Umfang sollte jedoch die Termine zur Erledigung der Hausaufgaben und die weiteren Pflichten der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.

Über Art und Umfang der Hausaufgaben in der Sek II entscheidet die Klassenkonferenz im Rahmen der von der Schulkonferenz festgelegten Grundsätze.

Umgang mit Hausaufgaben

Bewertung von Hausaufgaben
Angefertigte Hausaufgaben können nur bewertet werden, wenn

a)   die zu erbringenden Schülerleistungen in der Schule dargeboten werden,
b)   die Schülerleistungen Gegenstand einer Leistungsbewertung sind,
c)   die erbrachte Leistung eindeutig dem Schüler/der Schülerin zugeordnet werden kann,
d)   die mögliche Unterstützung bei den Hausaufgaben durch Dritte im Rahmen der Gewichtung der Note berücksichtigt wird,
e)   nach Ankündigung, die Hausaufgaben als Leistungskontrolle bewertet werden.